Hygienekonzept

Unsere Sicherheit während der Proben hat absolute Priorität, damit wir eine Ansteckung mit dem Corona-Virus vermeiden. Hier haben wir unsere Hygienemaßnahmen für euch zusammen gefasst. Das ausführlich Konzept findet ihr darunter.

Wir proben unter der 2G++-Regelung, dies bedeutet:

mindestens 3fach geimpft +tagesaktuellen Antigen-Schnelltest oder 2fach geimpft + genesen + tagesaktuellen Antigen-Schnelltest)

Bitte tragt in den Singepausen und im Gebäude der FHP eine FFP2-Maske bzw. mindestens einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz

Bei Erkältungsanzeichen aller Art und positivem Test auf COVID 19 bleibt bitte zuhause. Ihr könnt dann per Zoom an der Probe teilnehmen.

Bei kürzlichem ungeschützten Kontakt zu einer infizierten Person bitte den Vorstand bezüglich der Probenteilnahme ansprechen.

Bitte nehmt Rücksicht aufeinander, handelt eigenverantwortlich und beachtet die allgemeinen Hygieneregeln und -empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.

Hygienekonzept für den Chor Havelpop e. V.

Stand: November 2022
Vorbemerkung und allgemeine Hinweise (Auszug)
Stand: November 2022
Noch wichtiger als in der Vergangenheit werden gegenseitige Rücksichtnahme und konsequente Eigenverantwortung sein. Jede Person ist aufgefordert, die allgemeinen Hygieneregeln und – empfehlungen des Robert Koch-Institut 1 zur Vorbeugung von Infektionen zu beachten. Alle Chormitglieder werden für sich eine individuelle Risikofaktoren-Bewertung vornehmen. Zwei Hygieneverantwortliche wurden festgelegt und diese unterstützen den Vorstand bei der Erarbeitung und Aktualisierung des Hygienekonzeptes.

Daten auf einen Blick
• Lüftung alle 45 Min. durch stoßweises Querlüften
(Öffnen des Haupt- und Seiteneinganges) oder permanent durch Kippen der Oberlichter plus eine intensive Stoßlüftung während der Pause
Theatersaal Gruppengröße bis 30 Personen
• Raumgröße 100qm zzgl. Empore Außenbereich
• Raumhöhe 5,0m
Mensa Gruppengröße bis 40 Personen
• Raumgröße > 196qm zzgl. Außenbereich
• Raumhöhe 3,4m
Zur Probenvorbereitung stehen Stuhlpläne zur Verfügung.

Regeln und Maßnahmen
Allgemeine Regeln
Generell ist eine Teilnahme an Präsenzproben nicht möglich bei
– Erkältungsanzeichen (unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus) oder einer ansteckenden Krankheit,
– bei Isolation aufgrund eines positiven Testergebnisses auf COVID 19
Eine eingeschränkte Teilnahme bzw. Teilnahme mit FFP2-Maske während des Singens ist bei kürzlich erfolgtem wissentlich ungeschützten Kontakt zu einer infizierten Person möglich. Hier sollte ggf. eine Abstimmung mit der AG Hygiene und dem Vorstand erfolgen. Derzeit (Stand 03.11.22) werden vom Robert-Koch-Institut keine Hochrisiko- und Virusvariantengebiete benannt.
Hygiene-Information und Dokumentation
– In jeder Probe/Zusammenkunft werden die Teilnehmenden erfasst (Anwesenheits-liste). Die Personendaten sind Vor- und Familienname sowie die Unterschrift. Auf dieser Liste werden ebenso der Impfstatus (Datum der letzten Impfung sowie das Datum des Genesenenstatus‘ erfasst) als auch die Bestätigung der Durchführung eines tagesaktuellen Antigen-Schnelltests vermerkt. Eine Teilnahme an den Chorproben ohne Impfschutz ist nicht möglich, ein reiner Genesenenstatus reicht nicht aus.
– Die Informationen der Anwesenheitsliste sind vier Wochen unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften zur Nachverfolgung möglicher Infektionen aufzubewahren und danach datenschutzrechtlich zu entsorgen.
Abstandsregeln
– Beim Betreten und Verlassen des Gebäudes und des Proberaumes sowie in den Pausen ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
– Beim Singen ist auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen und von 2 Metern in Singrichtung zu achten.
– Bei Überschreiten der max. Personenanzahl in den oben aufgeführten Probenräumen werden die Anwesenden informiert und erneut für die Hygienemaßnahmen sensibilisiert.
– die Abstände zwischen Chorleitung und Teilnehmenden sollten weiter sein.
– Auf Berührungen wie Händeschütteln und Umarmungen zur Begrüßung sollte verzichtet
werden.
Testung vor den Proben
Generell gilt die sogenannte 2G++-Regelung, dies bedeutet mindestens 3fach geimpft +tagesaktuellen Antigen-Schnelltest bzw. 2fach geimpft + genesen + tagesaktuellen Antigen-Schnelltest). Hierzu bietet stellt der Verein aktuell aufgrund des erhöhten Infektionsdruckes und
der anstehenden Herbst-/Wintersaison Antigen-Schnelltests zur Verfügung. Diese werden während der Proben verteilt und sollen eigenverantwortlich vor Probenbeginn tagesaktuell durchgeführt werden. Jedes Mitglied bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift die Durchführung vor Probenbeginn. Bei Eintreffen nach Probenbeginn ist gewissenhaft auf das korrekte Eintragen in die prominent ausgelegte Probenanwesenheitsliste zu achten.
Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung oder Visier
– Eine Mund-Nasen-Bedeckung (mindestens medizinischer Mund-Nasen-Schutz MNS; besser und empfehlenswert ist die FFP2) ist von allen Beteiligten mitzubringen. Das sachgerechte Tragen ist verpflichtend:- vor der Probe beim Betreten des Gebäudes und beim Betreten des zugewiesenen
Platzes.
– in Singpausen.
– beim Verlassen des zugewiesenen Platzes und nach der Probe bis zum Verlassen des Gebäudes.
– beim Proben im Freien, kann auf die Maske verzichtet werden. Das Tragen wird jedoch
empfohlen.
Handhygiene
– Hände sind regelmäßig gründlich mind. 30s lang mit Wasser und Seife zu waschen.
– Alternativ müssen die Hände desinfizieret werden (30s lang).
– Zum Abtrocknen möglichst Einmalhandtücher verwenden.
– Hände vom Gesicht fernhalten.
– Türklinken und Fahrstuhlknöpfe, wenn möglich, nicht mit der Hand anfassen, sondern ggf. den Ellenbogen benutzen.
Hustenetikette
– Beim Husten und Niesen größtmöglichen Abstand (min. 1m) wahren, sich wegdrehen und in die Armbeuge oder ein Papiertaschentuch husten und niesen, das danach entsorgt wird.
– Nach dem Naseputzen/Niesen/Husten gründlich die Hände waschen oder desinfizieren.
Lüftung
– Vor der Probe sowie alle 45 Min. wird für mind. 15 Minuten intensiv quergelüftet oder permanent durch Kippen der Oberlichter plus eine Stoßlüftung während der Pause.
Umgang mit Arbeitsmitteln
– Alle Gegenstände (Noten, Stifte etc.) sind personenbezogen zu verwenden und von den Teilnehmenden selbst mitzubringen. Die Teilnehmenden werden auf ihre Eigenverantwortung hierzu hingewiesen.
Essen und Trinken
– Trinkbehältnisse müssen von den Teilnehmenden selbst mitgebracht werden und dürfen nicht gemeinsam genutzt werden.
– Auf gemeinsame Speisen sollte verzichtet werden.
Proben im Freien
– Die allgemeinen Hygieneregeln und -empfehlungen sind auch im Freien zu beachten.
Vorgehensweise beim Auftreten von Krankheitsfällen
– Teilnehmende mit grippaler Symptomatik und insbesondere Fieber sind von den Proben
auszuschließen.
– Fällt bei einem Mitglied ein Testergebnis auf COVID 19 innerhalb der nächsten Tage nach der letzten Chorprobe positiv aus, ist eine Informationsweitergabe an den Vorstand wünschenswert, um ggf. Infektionsketten zu unterbrechen oder gar nicht erst entstehen zu lassen.
Stand: 03.11.22
Der Vorstand in Zusammenarbeit mit der AG Hygiene